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Hohe Anforderungen in der Lieferkette
Apleona nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung nicht nur im eigenen Unternehmen wahr, sondern fordert auch von seinen Lieferanten, Subunternehmern und Dienstleistern eine gute Unternehmensführung und die Einhaltung ökonomischer, ökologischer und sozialer Mindeststandards.Gesicherte Mindeststandards
Unser Engagement für den Schutz der Menschenrechte und die Gewährleistung fairer Bedingungen innerhalb der Liefer- und Wertschöpfungskette von Apleona wird durch solide Due-Diligence-Prozesse und ein umfassendes Risikomanagementsystem untermauert. Diese wurden so konzipiert, dass sie mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz übereinstimmen und die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Lieferkette gewährleisten.Zu den Kernelementen dieser Pflichten gehören die Entwicklung, Einrichtung und Umsetzung eines Risikomanagementsystems zur Erkennung, Vermeidung oder Minimierung von Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Zu den weiteren zentralen Anforderungen der Sorgfaltspflichten gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems
- Zuweisung einer internen Verantwortung für den Menschenrechtsschutz (§ 4 Abs. 3 LkSG)
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5 LkSG)
- Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 LkSG)
- Festlegung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber direkten Lieferanten (§ 6 LkSG)
- Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei Verletzung einer geschützten Rechtsposition (§ 7 LkSG)
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen (§ 8 LkSG)
- Erfüllung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei indirekten Lieferanten (§ 9 LkSG)
- Bereitstellung von Dokumentation und Berichterstattung (§ 10 LkSG)
Die Einführung eines einheitlichen Ansatzes und einer skalierbaren Plattform im Jahr 2023, die die gesamte Apleona-Gruppe abdeckt, gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Vorschriften durch Apleona, sondern positioniert das Unternehmen auch günstig für die bevorstehende Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflicht für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit.
Die wichtigsten Dokumente werden allen Dienstleistern, Lieferanten und Subunternehmern über unsere Website zur Verfügung gestellt.
Diese Dokumente spiegeln unsere Anforderungen an eine gute Unternehmensführung sowie soziale und ökologische Mindeststandards wider. Diese Dokumente müssen von den jeweiligen Lieferanten unterzeichnet werden, bevor sie mit Apleona Geschäfte machen können.
Statusbericht zur Nachhaltigkeit 2023
Apleona hat zum 11. Oktober 2024 seinen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.
Der Statusbericht informiert zu den aktuellen Entwicklungen, umgesetzten Maßnahmen und Zielen entlang der vier Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomisch, Sozial, Umwelt und Governance. In Text und Bild bietet der Bericht umfassende Einblicke in die Apleona Nachhaltigkeitsstrategie und richtet sich dabei bewusst an alle relevanten Stakeholder: Kunden, Investoren, Finanzmarktteilnehmer sowie unsere Mitarbeiter.
Der Internationalität unserer Kunden sowie unserer Organisation Rechnung tragend, erscheint der Nachhaltigkeitsbericht 2023 ausschließlich in englischer Sprache.
