Compliance als Basis für Vertrauen

Die Compliance-Politik von Apleona beruht auf einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) und den dazugehörigen Konzernrichtlinien und Anweisungen. Zur Unterstützung dieser Politik verfügt das Unternehmen über ein Compliance-Management-System (CMS), das sicherstellen soll, dass die Gruppe, ihre Unternehmen, Organe, Organmitglieder und Mitarbeitende regelkonform und ethisch korrekt handeln und Verstöße gegen die Regeln und ethischen Standards des Unternehmens vermeiden.

Apleonas Compliance-Management-System (CMS)

Zur Unterstützung dieser Politik verfügt das Unternehmen über ein Compliance-Management-System (CMS), das sicherstellen soll, dass die Gruppe, ihre Unternehmen, Organe, Organmitglieder und Mitarbeitende regelkonform und ethisch korrekt handeln und Verstöße gegen die Regeln und ethischen Standards des Unternehmens vermeiden.

Das CMS wird ständig weiterentwickelt und an die sich ändernden betrieblichen und regulatorischen Gegebenheiten und Risiken angepasst. Das bestehende Apleona CMS wird nach dem international anerkannten Standard IDW PS 980  (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen des Instituts der Wirtschaftsprüfer) durch das unabhängige Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. zertifiziert. 

Das Zertifikat ist hier abrufbar:

ICG-Zertifikat zum Apleona Compliance-Management-System

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, über die gesamte Lieferkette hinweg auf die Einhaltung von hohen Standards zu Menschenrechten und Umweltschutz zu achten. Apleona ist schon 2017 der Initiative United Nations Global Compact (UNGC) beigetreten und unterstützt die dort formulierten zehn universellen Ziele, wie unter anderen auch die Einhaltung von Menschenrechten. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung.

UN Global Compact

Weiterführende Informationen zum Download

 In der Apleona Gruppe haben wir für alle Apleona Mitarbeitenden und für die Beschäftigten unserer Lieferanten wichtige Informationen zu ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten zusammengestellt, um Verletzungen von Menschenrechten zu melden. Bitte informieren Sie sich hier umfassend über unsere Konzerngrundsätzen zu den Menschenrechten und die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

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Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Konzerngrundsätze zu Menschenrechten

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Konzerngrundsätze zur gesellschaftlichen Verantwortung

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Compliance Beschwerdeverfahren

Um Beschäftigten der Apleona Gruppe und den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Menschenrechtsverletzungen zu melden, haben wir ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet. Das Compliance Hinweisgebersystem (APLEONA Compliance Communications) steht neben Deutsch und Englisch auch in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Tschechisch, Niederländisch, Finnisch, Französisch, Ungarisch, Italienisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Kroatisch, Slowakisch, Spanisch, Schwedisch und Türkisch zur Verfügung.

Zum Compliance Hinweisgebersystem

Außerdem gibt es die Möglichkeit sich per E-Mail oder per Brief an Apleona zu wenden.
 

lieferkettensorgfaltspflichten@apleona.com

supply-chain-due-diligence@apleona.com

Briefadresse:

Apleona GmbH
Bereich Compliance/Menschenrechte
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg

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