Digital Services Act (DSA)

Der Digital Services Act bildet zusammen mit dem Digital Market Act ein einheitliches Regelwerk, das in der gesamten EU gilt.

Digital Services Act und der Digital Market Act haben zwei Hauptziele:

Adressatenkreis des Digital Services Act

Der DSA richtet sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten und geht von Anbietern von einfachen Websites über Internetinfrastrukturdiensten bis hin zu Online-Plattformen.

Der DSA gilt auf Grundlage eines abgestuften Regulierungssystems konkret für

Der Adressatenkreis ist damit denkbar weit gefasst und schließt im Wesentlichen nur Dienste aus, die in nicht-digitaler Form, unter physisch anwesenden Personen oder ohne individuellen Abruf erbracht werden. Daher fallen auch die durch Apleona erbrachten Online-Dienste unter den Anwendungsbereich der DSA.

Der Digital Services Act sieht vor, dass Anbieter von Vermittlungsdiensten ihren Nutzern eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, über die ein Nutzer des Dienstes mit dem Anbieter in Kontakt treten kann. Die unten genannten Kontaktmöglichkeiten stellen Single Point of Contact im Sinne von Art. 11 und 12 DSA dar. Nutzer können hierüber mit uns in Verbindung treten, wenn der Nutzer:

Zugang zum Beschwerdeverfahren

Um Beschäftigten der Apleona Gruppe und den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Beschwerden zu den oben genannten Themenfeldern zu melden, haben wir ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet. Sie können sich per E-Mail sowie per Briefpost an uns wenden.

Per E-Mail

digitalservicesact@apleona.com

Per Briefpost

Apleona GmbH
Bereich Compliance
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg