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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.Mit dem Gesetz verpflichten sich Unternehmen wie Apleona, die Menschenrechte durch die Umsetzung klar definierter Sorgfaltspflichten zu achten. Dies entlang der gesamten Lieferkette, also nicht nur bezogen auf die eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch auf das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern.
Apleona ist bereits 2017 der Initiative United Nations Global Compact (UNGC) beigetreten und unterstützt die dort formulierten zehn universellen Ziele, wie unter anderem die Achtung der Menschenrechte. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung.
In der Apleona-Gruppe haben wir für alle Apleona-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sowie für die Beschäftigten unserer Lieferanten alle wichtigen Informationen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen in unserer Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zusammengestellt.
Hier finden Sie die komplette Grundsatzerklärung zum Download
Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Hier pdf-Datei herunterladenBitte informieren Sie sich hier auch umfassend über unsere Konzerngrundsätze zu den Menschenrechten und die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
Weitere relevanten Informationen zum LkSG
Verpflichtungserklärung zu Sorgfaltspflichten, Menschenrechten und Umweltschutz in Liefer- und Leistungsketten
Hier pdf-Datei herunterladenVerhaltenskodex für Nachunternehmer und Lieferanten
Hier pdf-Datei herunterladenKonzerngrundsätze zur gesellschaftlichen Verantwortung
Hier pdf-Datei herunterladenStatusbericht zur Nachhaltigkeit
Hier pdf-Datei herunterladenZugang zum Beschwerdeverfahren
Um Beschäftigten der Apleona Gruppe und den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Menschenrechtsverletzungen zu melden, haben wir ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet.